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Begehen durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung ⚖️

Rebecca und Mark Roggenkamp • März 19, 2020

Was ist der Unterschied zwischen „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB) und „unterlassener Hilfeleistung“ (§ 323c StGB)?

Während § 323c StGB bei jeder Person Anwendung findet, die es unterlässt, bei einer Notlage Hilfe zu leisten, obwohl es ihr zuzumuten wäre, richtet sich § 13 StGB hingegen an Personen, die "rechtlich dafür einzustehen haben", dass ein Schaden nicht eintritt (Garantenstellung) - z.B. ein Notfallsanitäter, der bei einer Anaphylaxie auf eine Adrenalin-Gabe verzichtet, obwohl er die Fähigkeit hierzu in einer Prüfung nachgewiesen hat. Wichtig dabei ist jedoch, dass im Gegensatz zu § 323c StGB ein Schaden (z.B. Tod des Patienten) eingetreten sein muss.⠀⠀

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